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REFORM ist BBG Partner

Wussten Sie schon?

REFORM ist bei der BBG gelistet. Für österreichische Gemeinden bedeutet das: REFORM Fahrzeuge können über die Bundesbeschaffung GmbH auf direktem Weg – einfacher und schneller – bezogen werden. 

Als Hersteller für den kommunalen und berglandwirtschaftlichen Einsatz stehen für uns Qualität, Verlässlichkeit und transparente Prozesse im Fokus. Die Listung bei der BBG bestätigt, dass unsere Produkte und Abläufe den hohen Anforderungen der öffentlichen Beschaffung entsprechen. Für unsere Kunden und Partner heißt das: geprüfte Qualität, nachvollziehbare Beschaffung und langfristige Investitionssicherheit.

Kurz gesagt: bewährte REFORM Qualität – auch unkompliziert über die BBG verfügbar.

REFORM ist zertifizierter BBG Partner im Bereich Kommunalfahrzeuge

REFORM wurde von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Rahmen der Vereinbarung „Kommunalfahrzeuge“ (BBG‑GZ 2801.04840) als Lieferant im EAW‑Los zugelassen.
Damit können öffentliche Auftraggeber REFORM‑Fahrzeuge einfach, rechtssicher und flexibel über die BBG beziehen.

Unsere Zulassung ermöglicht Gemeinden, Städten, Landesbetrieben und anderen öffentlichen Einrichtungen den direkten Zugang zu modernen REFORM‑Lösungen, wenn spezifische Anforderungen nicht über bestehende BBG‑Lose abgedeckt werden.

Ihre Vorteile mit REFORM über die BBG

  • Vereinfachte Beschaffung: Effiziente Abwicklung über bestehende Rahmenvereinbarungen.
  • Rechtliche Sicherheit: BBG‑Prozesse gewährleisten maximale Vergabekonformität.
  • Technische Flexibilität: Optimal für Anforderungen, die Standardlose nicht abdecken können.
  • EAW‑Ausschreibungen mit maßgeschneiderten Spezifikationen: Ihren Bedarf definiert – wir liefern passende Lösungen.
  • REFORM‑Expertise seit Jahrzehnten: Zuverlässige Kommunalfahrzeuge, entwickelt für anspruchsvolle Einsätze.

Was REFORM für Auftraggeber leistet

Wir unterstützen öffentliche Beschaffer:

  • Bei der Bedarfserhebung,
  • Der Ausarbeitung technischer Anforderungen,
  • Der Erstellung der Unterlagen für einen EAW‑Aufruf,
  • Sowie während des gesamten Vergabeprozesses.

Damit erhalten Sie eine effiziente, sichere und transparente Abwicklung – mit REFORM als verlässlichem Partner an Ihrer Seite.

Wann kann ein EAW Aufruf erfolgen?

Ein erneuter Aufruf zum Wettbewerb ist möglich, wenn der Bedarf:

  1. Inhaltlich nicht durch andere Lose der Rahmenvereinbarung „Kommunalfahrzeuge“ oder andere BBG‑Vereinbarungen abgedeckt ist.
  2. Konkret an die BBG gemeldet wird – inkl. technischer Spezifikationen, Stückzahlen, Zeitrahmen und Anforderungen.
  3. Von der BBG geprüft und freigegeben wird.

Danach erfolgt die Ausschreibung, an der alle zugelassenen Bieter teilnehmen.

Ihr direkter Ansprechpartner

Manuel Zweimüller
Key Account Manager Europe
📞 +43 664 60 231 221
📧 manuel.zweimueller(at)reform.at

Für folgende Fahrzeuge sind wir Partner:

Muli T15 V

Die neue Oberklasse.

Boki HY 1252

Die universelle Lösung für anspruchsvolle Anwendungen.

Muli T8 X

Kraftvoll. Leicht. Extrem hangtauglich.